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Rufnummernmitnahme
Die Bundesnetzagentur (RegTP) veröffentlichte im Jahre 2002 in Ihren RegTP News, dass ab sofort die Mitnahme der Rufnummer zu einem neuen
Mobilfunk-Anbieter möglich sein muss. Auszug aus den RegTP News: "Rufnummernmitnahme im Mobilfunk
seit November möglich. Seit dem 1. November 2002 können Verbraucher ihre Mobilfunkrufnummer auch bei einem Anbieterwechsel beibehalten. Der
bisherige Verlust der Rufnummer hatte in der Vergangenheit immer wieder Mobilfunkkunden von einem Wechsel abgehalten.
…" (Quelle: Bundesnetzagentur, RegTPNews_2002_04.pdf)
Leider haben die Provider diese Gelegenheit ausgenutzt, um über zu hohe Gebühren für den Wechsel Gewinn zu machen. Aus diesem Grund hat die
RegTP die Kosten, die im Paragraphen § 43 Abs. 5 TKG geregelt sind, in 2004 beziffert.
In 2004 veröffentlichte die Bundesnetzagentur (RegTP) in Ihren RegTP News einen Bericht mit dem Titel "Preisobergrenze bei Rufnummernmitnahme
im Mobilfunk".
In diesem Bericht wird die max. Gebühr, die der ehemalige Provider für die Herausgabe der alten Mobilnummer verlangen kann, festgelegt.
Die max. Gebühr beträgt seitdem 29,95 EUR (§ 28 TKG). Die marktübliche Gebühr, für die Portierung einer Mobilnummer, ist zurzeit 24,95 EUR.
Zu beachten ist, dass auch der neue Provider eine Gebühr verlangen kann. Keine Gebühr verlangt hier
z.B. callmobile.
Die Mitnahme der Rufnummer bietet einige Vorteile.
- Keinen Kommunikationsaufwand der neuen Mobilnummer. Vor allem für Geschäftsleute sehr wichtig.
- Werbemittel, z.B. Visitenkarten, Briefbögen, etc. müssen nicht neu erstellt und gedruckt werden.
Früher konnte anhand der Vorwahl ganz einfach auf einen Anbieter/Provider geschlossen werden, z.B. 0172 ist immer D2.
Dies ist durch die große Anzahl an Rufnummernportierungen heutzutage nicht mehr so einfach möglich.
Da einige Anbieter interne Tarife anbieten, z.B. callmobile zu callmobile für nur 4 Cent/Min.,
ist es schon wichtig zu wissen, bei welchem Anbieter sich der angerufene befindet.
Was ist bei einem Wechsel/bei der Mitnahme der Mobilnummer zu beachten?
- Restlaufzeit des zurzeit laufenden Vertrags darf nicht länger als 4 Monate sein.
- Als erstes muss der aktuelle Vertrag gekündigt werden.
- Sobald die Kündigungsbestätigung, des zur Zeit genutzten Anbieters, vorliegt, kann die Rufnummern-Portierung zum neuen Anbieter veranlasst werden.
- Beim zukünftigen Anbieter müssen alle Daten (Name, Vorname, Straße, Hausnummer, PLZ und Ort) komplett identisch mit den Daten des aktuellen Anbieters sein.
- Am Besten die Daten von einer alten Rechnung oder dem damaligen Vertrag abschreiben.
- Probleme kann es z.B. bei einer abweichenden Schreibweise von Umlauten (ae oder ä) oder bei Hausnummern (14 a oder 14a) geben.
- Nicht möglich ist daher, dass z.B. der Freund seinen Vertrag kündigt und die Freundin die Mobilnummer auf ihren Namen zu einem anderen Anbieter mitnimmt. (Name und Vorname stimmen nicht überein).
- Bei Prepaid-Karten muss, wenn der alten Anbieter für die Portierung Geld verlangt, der Betrag für die Portierung auf der Prepaidkarte als Guthaben sein. Das restliche Guthaben auf der alten Prepaid-Karte verfällt!
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